In Italien – bis zum Ende des Jahres – noch können die Kosten von energieverbrauchvermindernden Eingriffen im weitesten Sinne in Einzelhäuser – wenn dadurch die Energieklasse des Gebäude sich um mindenstens zwei Sufen verbessert, können nicht nur abgeschrieben werden (wozu man steuerpflichtige Einkommen in Italien haben sollte) , sondern direkt in Banken diskontiert oder an dem Bauunternehmer weiterverrechnet werden.
Durch diese Zuschüsse kann eine Investition in einen renovierungsbedürftigen alten Rustico (Landhaus) oder in einen vielstöckigen Steinhaus in einem kleinen Hafenstadt noch vorteilhafter werden.
Wie soll man den bürokratischen Vorgang und all den nötigen Papierkram praktisch vorstellen? Es ist natürlich sehr kompliziert, für Ausländer ohne Erfahrung in der italienischen Bürokratie nahezu unnachvollziehbar. So komplizier, dass eine einfache Beschreibung der Prozedur nichts nützen werde. Aber es funktioniert.
Wenn Sie sich für eine Investition in diesem Sinne interessieren, schreiben Sie uns an die hierunten angegebenen Addresse oder rufen Sie uns an: +39 349 606 1712
